Transferklausel

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    • Transferklausel

      Angenommener Fall:
      Spieler A wechselt von Verein X zu Verein Y, es wird eine Klausel zu einer Nachzahlung unter bestimmten Bedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt festgelegt.
      Nun verkauft Verein Y den Spieler A an einen weiteren Verein Z, bevor die Klausel zur Nachzahlung abgelaufen ist.
      Frage: Muss nun beim Eintreten der Bedingungen für die Klausel der Verein Y an Verein X die Nachzahlung überweisen, selbst wenn der Spieler nichtmehr unter Vertrag steht?
      Ändert sich die Antwort, wenn der Spieler erneut zu Verein X statt Z wechselt?

      Meine Intuition und halbwegs logisches Denken sagt 1)ja & 2)nein, aber ich will lieber sichergehen.
    • Nachzahlung muss dann auch getätigt werden, ausser es wurde festgelegt dass die Klausel bei einem Wechsel verfällt.

      Zu beachten gilt es aber:


      1. Vertragdetails
        Im Grunde sind alle Vertragsdetails möglich, die als gut kontrollierbar und fair erachtet werden. Die Entscheidung zur Durchführung obliegt dabei dem Team (=> § 8.2).

        Sogenannte Ratenzahlungen oder Nachzahlungen sind als Vertragsoption möglich. Diese müssen dabei immer im Rahmen einer Saison sein, längere Zeiträume sind nicht gestattet. Das heißt im Klartext, dass zum Beispiel eine Nachzahlung von der WP bis zur WP der nächsten Saison okay wäre, aber eine Nachzahlung am Anfang der Saison bis zum Ende der nächsten Saison (d.h. zwei komplette Saisons) wäre nicht gestattet.

        Rückkaufoptionen sind gestattet. Sie müssen aber mind. 20% über der ursprünglichen Verkaufssumme liegen. Bei Tauschtransfers sind sie nicht möglich.

      Amunt Valencia!