Russe will Markenrecht für Augenzwinker-Smiley

Ein russischer Geschäftsmann hat sich das international gebräuchliche Zeichen für ein augenzwinkerndes Lächeln markenrechtlich schützen lassen. Die Zeichenfolge ; - ) wird weltweit in E-Mails oder SMS-Mitteilungen verwendet. Jetzt sollen Nutzer fürs virtuelle Zwingern zahlen.
Oleg Teterin, Chef der in der Mobilfunkwerbung tätigen Firma Superfone, sagte am Donnerstag, die russische Patentbehörde habe ihm das Markenrecht an diesem Emoticon zugeteilt. Allerdings wolle er seine jetzt erworbenen Ansprüche nur bei Unternehmen durchsetzen, nicht beim privaten Gebrauch des Augenzwinker-Smileys. Der Zeitung Kommersant sagte Teterin, Unternehmen könnten das Zeichen weiter verwenden, wenn sie bereit seien, eine jährliche Lizenzgebühr bei ihm zu entrichten.
Fallen alle Smileys unter das Markenrecht?
Allerdings will der findige Unternehmer nicht nur die Zeichenfolge aus Semikolon, Bindestrich und geschlossener Klammer für sich beanspruchen. Da ähnliche Emoticons wie
kaum von seinem Markenzeichen zu unterscheiden seien, könnte deren Verwendung ebenfalls seine Ansprüche tangieren, sagte Teterin.
Internet-Unternehmer: "Das ist absurd"
Andere russische Internet-Unternehmer reagierten auf den Vorstoß mit einem klaren >:( - dem Zeichen für verwunderte bis wütende Verärgerung. Man stelle sich nur vor, dass der nächste clevere Geschäftsmann die Markenrechte für die 33 Buchstaben des russischen Alphabets erwerbe, sagte Alexander Manis, Direktor einer Breitband-Internetfirma dem Fernsehsender NTW und fügte hinzu: "Das ist absurd."

Ein russischer Geschäftsmann hat sich das international gebräuchliche Zeichen für ein augenzwinkerndes Lächeln markenrechtlich schützen lassen. Die Zeichenfolge ; - ) wird weltweit in E-Mails oder SMS-Mitteilungen verwendet. Jetzt sollen Nutzer fürs virtuelle Zwingern zahlen.
Oleg Teterin, Chef der in der Mobilfunkwerbung tätigen Firma Superfone, sagte am Donnerstag, die russische Patentbehörde habe ihm das Markenrecht an diesem Emoticon zugeteilt. Allerdings wolle er seine jetzt erworbenen Ansprüche nur bei Unternehmen durchsetzen, nicht beim privaten Gebrauch des Augenzwinker-Smileys. Der Zeitung Kommersant sagte Teterin, Unternehmen könnten das Zeichen weiter verwenden, wenn sie bereit seien, eine jährliche Lizenzgebühr bei ihm zu entrichten.
Fallen alle Smileys unter das Markenrecht?
Allerdings will der findige Unternehmer nicht nur die Zeichenfolge aus Semikolon, Bindestrich und geschlossener Klammer für sich beanspruchen. Da ähnliche Emoticons wie

Internet-Unternehmer: "Das ist absurd"
Andere russische Internet-Unternehmer reagierten auf den Vorstoß mit einem klaren >:( - dem Zeichen für verwunderte bis wütende Verärgerung. Man stelle sich nur vor, dass der nächste clevere Geschäftsmann die Markenrechte für die 33 Buchstaben des russischen Alphabets erwerbe, sagte Alexander Manis, Direktor einer Breitband-Internetfirma dem Fernsehsender NTW und fügte hinzu: "Das ist absurd."
Quelle: t-online.de


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