Klage xD

  • board.craftnation.de/thread.php?threadid=70241

    Wie hier schon erwähnt , fordere ich Schadensersatz. Natürlich Geld min. 1 Dubai TL und einen TL Platz auf kosten von Murcia. So das ich auf 2 tls komme und eine minimale aufwertung des spielers von vllt 1mio!?


    Mission - FC Cadiz
    S9 - Copa del Rey Halbfinale!
    S11 - Aufstieg in Liga 1.
    S13 - Platz 8 in der 1. Liga !

    VISCA EL BARCA

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Menez ()

  • Was!? Weinachtsmann, Moderator des SC Teams, wollte sich doch drum kümmern?
    Damit gebe ich mich nicht zufrieden! Weini hat gesagt er stellt auf, 2 Spiele auf seinem Konto und die chance evtl nicht abgewertet zu werden.Und ich habe gesagt , ja das soll er machen! Und jetzt so eine läppige entschädigung weil ein mod das verplant!? nein, das geht absoulut nicht!


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    VISCA EL BARCA
  • Original von dakader
    Entschädigungen gab es noch nie, dafür gibt es auch keine Regel. Wenn dir auffällt, dass der Leihverein die ausgemachten Klauseln nicht einhält, kannst du den Spieler zurückholen.


    doch es wurde mal angekündigt dass es ab dieser saison (das war die letzte) entschädigungen gibt!! ich bin eindeutig dafür...

    das sollte man jetzt auch genau im regelwerk festhalten, wenn das da echt noch nicht vermerkt ist oO
  • Original von Weinachtsmann
    Original von dakader
    Entschädigungen gab es noch nie, dafür gibt es auch keine Regel. Wenn dir auffällt, dass der Leihverein die ausgemachten Klauseln nicht einhält, kannst du den Spieler zurückholen.


    doch es wurde mal angekündigt dass es ab dieser saison (das war die letzte) entschädigungen gibt!! ich bin eindeutig dafür...

    das sollte man jetzt auch genau im regelwerk festhalten, wenn das da echt noch nicht vermerkt ist oO


    Ja, das sollte man, bisher gibts das aber nicht.

  • Original von dakader
    Original von Weinachtsmann
    Original von dakader
    Entschädigungen gab es noch nie, dafür gibt es auch keine Regel. Wenn dir auffällt, dass der Leihverein die ausgemachten Klauseln nicht einhält, kannst du den Spieler zurückholen.


    doch es wurde mal angekündigt dass es ab dieser saison (das war die letzte) entschädigungen gibt!! ich bin eindeutig dafür...

    das sollte man jetzt auch genau im regelwerk festhalten, wenn das da echt noch nicht vermerkt ist oO


    Ja, das sollte man, bisher gibts das aber nicht.


    nur weil es nicht im regelwerk steht? es wurde trotzdem offiziell angekündigt vor der letzten saison... das weiß ich noch ganz genau. ne ich bin eindeutig dafür da entschädigung zahlen zu lassen, wo komm mer denn sonst hin, der leihverein kann doch net machen mit den spielern was er will...

    das sportgerich sollte sich spätestens drum kümmern dann.
  • §7b Leihauflösung

    Generell sind Leihen und die vereinbaten Leihkonditionen sowohl für den leihenden als auch für den verleihenden Verein bindend, bei triftigem Grund dürfen diese mit dem Einverständnis beider Parteien aufgelöst werden. Ein triftiger Grund ist aber sicher nicht, wenn ein kurzfristig geliehener Spieler, der für eins oder zwei Spieler den verletzten / gesperrten Stammspieler ersetzt hat, plötzlich nicht mehr gebraucht wird - diese Form wird als Wettbewerbsverzug gewertet und ist verboten.

    Leihen zwischen Erst- und Zweitteam dürfen nur während der Transferperioden aufgelöst werden, jedoch nicht in der selben in der sie vereinbart wurde.

    Eine einseitige Leihauflösung durch den verleihenden Verein ist nur bei Nichteinhalten der vereinbarten Konditionen durch den leihenden Verein möglich. In diesem Fall steht dem verleihenden Verein das Recht zu eine Vertragsstrafe in Höhe des halben Marktwertes, mindestens jedoch 2 Mio. €, zu erheben.

    Die einseitige Leihauflösung seitens des leihenden Vereins ist generell nicht möglich.


    => Daher die o.g. Entschädigungssumme i.H.v. 5,3 Mio. €.


  • Original von Weinachtsmann
    Original von dakader
    Original von Weinachtsmann
    Original von dakader
    Entschädigungen gab es noch nie, dafür gibt es auch keine Regel. Wenn dir auffällt, dass der Leihverein die ausgemachten Klauseln nicht einhält, kannst du den Spieler zurückholen.


    doch es wurde mal angekündigt dass es ab dieser saison (das war die letzte) entschädigungen gibt!! ich bin eindeutig dafür...

    das sollte man jetzt auch genau im regelwerk festhalten, wenn das da echt noch nicht vermerkt ist oO


    Ja, das sollte man, bisher gibts das aber nicht.


    nur weil es nicht im regelwerk steht? es wurde trotzdem offiziell angekündigt vor der letzten saison... das weiß ich noch ganz genau. ne ich bin eindeutig dafür da entschädigung zahlen zu lassen, wo komm mer denn sonst hin, der leihverein kann doch net machen mit den spielern was er will...

    das sportgerich sollte sich spätestens drum kümmern dann.


    Genau, dann will ich das das beim Sportgericht eingereicht wird!


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    VISCA EL BARCA
  • Original von Jerry
    §7b Leihauflösung

    Generell sind Leihen und die vereinbaten Leihkonditionen sowohl für den leihenden als auch für den verleihenden Verein bindend, bei triftigem Grund dürfen diese mit dem Einverständnis beider Parteien aufgelöst werden. Ein triftiger Grund ist aber sicher nicht, wenn ein kurzfristig geliehener Spieler, der für eins oder zwei Spieler den verletzten / gesperrten Stammspieler ersetzt hat, plötzlich nicht mehr gebraucht wird - diese Form wird als Wettbewerbsverzug gewertet und ist verboten.

    Leihen zwischen Erst- und Zweitteam dürfen nur während der Transferperioden aufgelöst werden, jedoch nicht in der selben in der sie vereinbart wurde.

    Eine einseitige Leihauflösung durch den verleihenden Verein ist nur bei Nichteinhalten der vereinbarten Konditionen durch den leihenden Verein möglich. In diesem Fall steht dem verleihenden Verein das Recht zu eine Vertragsstrafe in Höhe des halben Marktwertes, mindestens jedoch 2 Mio. €, zu erheben.

    Die einseitige Leihauflösung seitens des leihenden Vereins ist generell nicht möglich.


    => Daher die o.g. Entschädigungssumme i.H.v. 5,3 Mio. €.


    ;)

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