Regelwerk der SoccerCraft-Bank

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    Regelwerk der SoccerCraft-Bank

    basierend auf § 5 des SoccerCraft-Regelwerks



    § 5 - Bank

    Die Bank bietet jedem Verein, unter Beachtung der folgenden §§ 5.1. bis 5.5., die Möglichkeit Kredite und Anlagen aufzunehmen.
    Die Bank hat, insofern nichts anderes kommuniziert wurde, jederzeit geöffnet.


    § 5.1. - Kredite

    Es können sowohl kurzfristige (Mindestlaufzeit 1 Monat) als auch langfristige (Mindestlaufzeit 3 Monate) Kredite bei der Bank aufgenommen werden. Jeder Verein kann maximal einen Kredit gleichzeitig haben.

    Zur Aufnahme des Kredites ist im Unterforum Kredite ein Thread zu eröffnen und die dortige Schablone auszufüllen. Nur in diesem Thread kann der Kredit später auch getilgt werden.

    Die §§ 5.3. bis 5.5. sind zu beachten.


    § 5.2. - Anlagen

    Es kann sowohl kurzfristig (Mindestlaufzeit 1 Monat) als auch langfristig (Mindestlaufzeit 6 Monate) Geld bei der Bank angelegt werden. Voraussetzung dafür ist, das sich die Geldsumme der geplanten Anlage auf dem Vereinskonto befindet.

    Zur Aufnahme einer Anlage ist im Unterforum Anlagen ein Thread zu eröffnen und die dortige Schablone auszufüllen. Nur in diesem Thread kann die Anlage später auch wieder aufgelöst werden.

    Die §§ 5.3. bis 5.5. sind zu beachten.


    § 5.3. - Verzinsung

    Die Kredite und Anlagen werden, ebenso wie die Kontostände (siehe §14 im SoccerCraft-Regelwerk), monatlich verzinst. Die Zinsen werden auf die Gesamttilgungssumme des endfälligen Kredites, bzw. auf den Auszahlungsbetrag der Anlage aufgeschlagen. Es gibt dann die sogenannten Zinseszinsen, d.h. die aufgeschlagenen Zinsen werden mitverzinst.

    Folgende Zinssätze werden aktuell angeboten:
    Kurzfristiger Kredit: 7,5 %
    Langfristiger Kredit: 5,5 %
    Kurzfristige Anlage: 4,5 %
    Langfristige Anlage: 6,0 %


    § 5.4. - Laufzeiten und Maximalsummen

    Folgende Mindestlaufzeiten und Maximalsummen (nur bei Krediten) sind zu beachten:
    Kurzfristiger Kredit: Mindestlaufzeit 1 Monat, Maximalsumme 1/4 Vereinswert
    Langfristiger Kredit: Mindestlaufzeit 3 Monate, Maximalsumme 1/2 Vereinswert
    Kurzfristige Anlage: Mindestlaufzeit 1 Monat
    Langfristige Anlage: Mindestlaufzeit 6 Monate

    Die Maximallaufzeit für Kredite beträgt ein halbes Jahr, Anlagen können dagegen unbegrenzt aufrecht erhalten werden.

    Den Mindestlaufzeiten zufolge muss jeder Kredit und jede Anlage mindestens 1 mal verzinst worden sein, bevor diese wieder aufgelöst werden können. Vor Ende der Mindestlaufzeit kann ein Kredit / eine Anlage nicht aufgelöst werden.

    Grundlage für die Berechnung des Vereinswertes ist die Spalte Gesamt, d.h. die Summe aller Marktwerte der dem Verein gehörenden Spieler, in der Marktwert-Tabelle im Websoccer.


    § 5.5. - Gültigkeit eines Kredites / einer Anlage

    Ein Kredit bzw. eine Anlage ist nur dann gültig, wenn die Anforderungen aus den §§ 5.1. und 5.2. erfüllt sind.

    Kredite sind bindend! Das gilt unabhängig davon ob der Thread bereits bearbeitet wurde oder nicht.

    Das Editieren der Kreditanfragen ist generell strengstens verboten. Sollte euch ein Fehler unterlaufen sein, so ist dies in einem neuen Post zu vermerken (nicht editieren!). Ein editierter Beitrag wird als Betrugsversuch gewertet und wird je nach Schwere Konsequenzen haben.

    Sämtliche Versuche sich der Kreditpflicht zu entziehen werden mit einer Verwarnung mit Geldstrafe geahndet. Die Geldstrafe beträgt im Regelfall 5 Millionen Euro, kann aber im Einzelfall auch höher ausfallen.

    Für Auktionen ist zu beachten:
    Kredite können, unabhängig davon ob der Thread bereits bearbeitet wurde, zum Kontostand hinzugezählt werden. Die Kreditanfrage muss vor dem Auktionsende stattgefunden haben. Generell zählt der Zeitpunkt der Threaderöffnung, bei Korrekturposts etc. zählt der Zeitpunkt des letzten Posts. Ungültige Kreditanfragen werden nicht zum Kontostand hinzugezählt, eine nachträgliche Änderung nach Auktionsende ist nicht möglich.