§ 7 - Regelwerk der SoccerCraft-Bank

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  • § 7 - Regelwerk der SoccerCraft-Bank

    § 7 - Regelwerk der SoccerCraft-Bank

    Die Bank bietet jedem Verein unter Beachtung von §§ 7.1 bis 7.5 die Möglichkeit, Kredite und Anlagen aufzunehmen. Die Bank hat, insofern nichts Abweichendes kommuniziert wurde, jederzeit geöffnet.


    § 7.1 - Kredite

    Es können sowohl kurzfristige (Mindestlaufzeit 1 Monat) als auch langfristige (Mindestlaufzeit 3 Monate) Kredite bei der Bank aufgenommen werden. Jeder Verein kann maximal einen Kredit gleichzeitig haben.

    Zur Aufnahme des Kredits ist im Unterforum Kredite ein Thread zu eröffnen und die dortige Schablone auszufüllen. Nur in diesem Thread kann der Kredit später auch getilgt werden.

    Die erste Verzinsung erfolgt am 1. des Folgemonats.

    Die §§ 7.3 bis 7.6 sind zu beachten.


    § 7.2 - Anlagen

    Es kann sowohl kurzfristig (Mindestlaufzeit 1 Monat) als auch langfristig (Mindestlaufzeit 4 Monate) Geld bei der Bank angelegt werden. Voraussetzung dafür ist, das sich die Geldsumme der geplanten Anlage auf dem Vereinskonto befindet.

    Zur Aufnahme einer Anlage ist im Unterforum Anlagen ein Thread zu eröffnen und die dortige Schablone auszufüllen. Nur in diesem Thread kann die Anlage später auch wieder aufgelöst werden.

    Gemeldete Anlagen werden erst am 01. des Folgemonats angelegt.

    Der Anlagenwert darf bei Auktionen frei verfügt werden, solange der Betrag nach Ablauf der festgeschriebenen Zeit zum Zeitpunkt der Auktion frei verfügbar ist.

    Die §§ 7.3 bis 7.5 sind zu beachten.


    § 7.3 - Verzinsung

    Die Kredite und Anlagen werden wie die Kontostände (siehe § 6) monatlich verzinst. Die Zinsen werden auf die Gesamttilgungssumme des endfälligen Kredites, bzw. auf den Auszahlungsbetrag der Anlage aufgeschlagen. Es gibt dann die sogenannten Zinseszinsen, d.h. die aufgeschlagenen Zinsen werden mitverzinst.

    Folgende Zinssätze werden aktuell angeboten:

    Kurzfristiger Kredit: 7,5 %
    Langfristiger Kredit: 5,5 %
    Kurzfristige Anlage: 2,0 %
    Langfristige Anlage: 3,0 %


    § 7.4 - Laufzeiten und Maximalsummen

    Folgende Mindestlaufzeiten und Maximalsummen (nur bei Krediten) sind zu beachten:

    Kurzfristiger Kredit: Mindestlaufzeit 1 Monat, Maximalsumme 50 Millionen
    Langfristiger Kredit: Mindestlaufzeit 3 Monate, Maximalsumme 100 Millionen
    Kurzfristige Anlage: Mindestlaufzeit 1 Monat Maximalsumme 50 Millionen
    Langfristige Anlage: Mindestlaufzeit 4 Monate Maximalsumme 100 Millionen

    Die Maximallaufzeit für Kredite beträgt ein halbes Jahr, Anlagen können dagegen unbegrenzt aufrecht erhalten werden.
    Den Mindestlaufzeiten zufolge muss jeder Kredit und jede Anlage mindestens einmal verzinst worden sein, bevor diese wieder aufgelöst werden können. Vor Ende der Mindestlaufzeit kann ein Kredit / eine Anlage nicht aufgelöst werden.


    § 7.5 - Gültigkeit eines Kredites / einer Anlage

    Ein Kredit bzw. eine Anlage ist nur dann gültig, wenn die Anforderungen aus den §§ 7.1 und 7.2 erfüllt sind.

    Jeder Verein darf nur einen Kredit oder eine Anlage haben, ein gleichzeitiges Bestehen von Kredit und Anlage ist ausgeschlossen.

    Kredite sind bindend. Das gilt unabhängig davon, ob der Thread bereits bearbeitet wurde oder nicht.

    Das Editieren der Kreditanfragen ist verboten. Sollte euch ein Fehler unterlaufen sein, so ist dies in einem neuen Post zu vermerken (nicht editieren!). Ein editierter Beitrag wird als Betrugsversuch gewertet und hat je nach Schwere Konsequenzen.

    Sämtliche Versuche, sich der Kreditpflicht zu entziehen, werden geahndet.

    Für Auktionen ist zu beachten:
    Kredite können, unabhängig davon ob der Thread bereits bearbeitet wurde, zum Kontostand hinzugezählt werden. Die Kreditanfrage muss vor dem Auktionsende stattgefunden haben. Generell zählt der Zeitpunkt der Threaderöffnung, bei Korrekturposts etc. zählt der Zeitpunkt des letzten Posts. Ungültige Kreditanfragen werden nicht zum Kontostand hinzugezählt, eine nachträgliche Änderung nach Auktionsende ist nicht möglich.


    § 7.6 - Sonderkredit zum Ende einer Transferphase

    Jeder Verein der während der Transferphase am 01. des Monats im Minus ist und am Ende der Transferphase ebenfalls noch im Minus ist kann einen Sonderkredit beantragen. Dieser Kredit wird taggenau bis zum 31. des Monats abgerechnet und ab dem 01. des Folgemonats läuft er dann wie ein normaler Kredit.


    § 7.7 - Reichensteuer

    Zum Abschluss jeder Transferperiode wird eine Reichensteuer abgezogen. Diese beträgt 20% auf die Summe, die sich auf dem Vereinskonto befindet. Auch Anlagen werden dazugerechnet. Es gibt einen Freibetrag in Höhe von 175 Millionen Euro (inklusive Anlagen).

    Beispiel:
    Verein 1 besitzt 257 Millionen => 107 Millionen werden mit 20% versteuert (= 16,4 Millionen)
    Verein 2 besitzt 170 Millionen => Keine Versteuerung (175 Millionen Freisumme)

    Dieser Beitrag wurde bereits 18 mal editiert, zuletzt von xxkjanzxx ()