Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart
Ex-Terrorist Klar kommt frei
Der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar kommt nach 26 Jahren Haft auf freien Fuß. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab bekannt, dass der 56-Jährige Anfang Januar 2009 vorzeitig entlassen wird. Die Richter beschlossen, den Rest von Klars lebenslanger Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Entlassungstermin ist voraussichtlich der 3. Januar. Die Bewährungsfrist betrage fünf Jahre.
Der 2. Strafsenat des OLG entsprach mit der Entscheidung einem Antrag der Bundesanwaltschaft. Er musste dabei darüber befinden, ob von dem 56-jährigen Klar, der in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal einsitzt, weiter erhebliche Straftaten zu befürchten sind. Dies verneinten die Richter. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine "fortdauernde Gefährlichkeit" des früheren Terroristen.
Zitat:
"In Übereinstimmung mit den Sachverständigen und der Justizvollzugsanstalt sieht der Senat keine Anhaltspunkte für eine fortdauernde Gefährlichkeit des Verurteilten. Unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit kann deshalb die Aussetzung der Vollstreckung verantwortet werden."
[SIZE=7]Quelle:
Auszug aus der Entscheidung des OLG Stuttgart[/SIZE]
Das einst führende Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF) sitzt seit 1982 im Gefängnis. Er war 1985 wegen neunfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Später wurde die Mindestverbüßungsdauer auf 26 Jahre festgelegt. Anfang Mai 2007 hatte Bundespräsident Horst Köhler ein Gnadengesuch Klars abgelehnt.
Klar war an Anschlägen der RAF im Jahr 1977 beteiligt. Er gab nach Zeugenaussagen zusammen mit Brigitte Mohnhaupt die tödlichen Schüsse auf den Bankier Jürgen Ponto ab, und er machte mit beim Anschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und bei der Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer.
Wer die tödlichen Schüsse auf Buback abgab, ist allerdings nach wie vor ungeklärt. Bubacks Sohn Michael appellierte deshalb an Klar, endlich den Mord an seinem Vater und dessen Begleitern aufzuklären. "Wir wollen die Wahrheit über diese Tat erfahren", sagte Buback im WDR.
Ausgang seit Frühjahr
Nach Angaben des Leiters der Justizvollzugsanstalt Bruchsal, Thomas Müller, hatte Klar zuletzt die vorgeschriebenen Haftlockerungen erhalten. Seit dem Frühjahr hatte er 14 Mal Ausgang, teilweise in Begleitung einer Bezugsperson, aber auch allein. Anwalt Heinz-Jürgen Schneider sagte Ende Oktober, ein Gutachten über die Perspektiven seines Klienten sei positiv ausgefallen.
Die bayerische Justizministerin Beate Merk kritisierte die Entscheidung des OLG. Klar habe sich "niemals vom verbrecherischen Tun der RAF distanziert", betonte sie. Er habe im Gegenteil deutlich gemacht, dass er sich weiterhin mit den damaligen Zielen identifiziere "und dass ihn die Gefühle der Opfer nicht berühren".
Praktikum am Theater?
Nach seiner Freilassung könnte Klar ein Praktikum beim Berliner Ensemble absolvieren. Intendant Claus Peymann erklärte, er halte sein Angebot aufrecht. Peymann hatte Klar bereits 2005 angeboten, als Bühnentechniker ein Praktikum zu machen. Er hatte dies damit begründet, dass der Exterrorist nach Jahrzehnten Haft eine Chance zur Rückkehr in die Gesellschaft bekommen müsse.
Nach der erwarteten Freilassung von Christian Klar verbüßt noch Birgit Hogefeld als einzige Ex-Terroristin der Roten Armee Fraktion (RAF) eine lebenslange Haftstrafe.