...und du denkst es wäre Aufstrich...
Leihauflösung
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Auszug aus §7b:
Eine einseitige Leihauflösung durch den verleihenden Verein ist nur bei Nichteinhalten der vereinbarten Konditionen durch den leihenden Verein möglich. In diesem Fall steht dem verleihenden Verein das Recht zu eine Schadensersatzklage im Sportgericht zu tätigen.
Du verleihst den Spieler ja an den Verein und nicht an irgendeinen User der mal dort war.
EDIT: Weini war schneller -.-
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ok und kann man die Spielerrechte weiterverkaufen?
also das der Spieler nur das Team wechselt aber dieLeihe trotzdem bleibt?...und du denkst es wäre Aufstrich...
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Original von DJ-AXX
ok und kann man die Spielerrechte weiterverkaufen?
also das der Spieler nur das Team wechselt aber dieLeihe trotzdem bleibt?
du kannst einfach den spieler nach der leihe wechseln lassen.
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