§ 8 - Transfermarkt

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  • § 8 - Transfermarkt

    § 8 - Transfermarkt

    § 8.1 Allgemeine Bestimmungen (gültig für Transfers und Leihen)

    Öffnung des Transfermarktes
    In jeder Saison gibt es zwei Transferperioden: Der Transfermarkt öffnet in der Sommerpause und in der Winterpause. Während der restlichen Zeit ist der Transfermarkt geschlossen. Transfers können zu jeder Zeit verhandelt und bestätigt werden.
    Alle Transfers, deren Transferbestätigungsthread vor der Schließung des Transfermarkts eröffnet wurde, werden nach der Schließung noch durchgeführt. Eine Bestätigung muss vor der Schließung nicht vorliegen. Abgeändert werden dürfen Transfers jedoch nach der Schließung nicht mehr. Ein nach der Schließung geänderter Transfer darf erst zur nächsten Periode durchgeführt werden.

    Angaben im Transfer-/Leihbestätigungsthread
    Um einen Transfer- oder Leihbestätigungsthread korrekt zu erstellen, ist die Vorlage auszufüllen. Alter, Stärke und Potenzial der betreffenden Spieler sind anzugeben.

    Transferdurchführung
    Freigebene Transfers sind von den beteiligten Managern/Vereinen unverzüglich (i.d.R. maximal 5 Tage) durchzuführen.
    Sollte ein Manager/Verein verhindert und eine unverzügliche Durchführung notwendig sein, kann der Transferpartner diese verlangen.
    Sollte ein Manager/Verein, der nicht aus ersichtlichem Grunde verhindert ist, die Durchführung des Transfers mutwillig verzögern, kann ebenfalls eine manuelle Durchführung vom Transferpartner angefordert werden. In dem Fall obliegt es dem Team, über angemessene Sanktionen zu entscheiden.
    Sollte der Transferpartner (Verein) keinen Manager haben, so hat der beteiligte Manager das Recht auf manuelle Ausführung dieses Transfers durch einen Moderator/Administrator.


    § 8.2 Transferkontrolle

    Unfaire Transfers können vom Team annulliert werden. Ist ein Transfer für eine Seite unverhältnismäßig nachteilig, so wird Rücksprache mit beiden Seiten gehalten und es werden gegebenenfalls weitere Konsequenzen gezogen. Besonders bei neuen Usern, die sich noch nicht gut auskennen, wird darauf geachtet, dass die Transfers fair sind und dem Verein nutzen. Transfers zwischen erfahrenen Usern werden im Gegensatz dazu weniger stark kontrolliert.


    § 8.3 Wechselsperre

    Sollte ein Spieler in einer Transferperiode gekauft/getauscht werden, so darf er nicht im selben Transferzeitraum weiterverkauft/-getauscht werden. Erst zur nächsten Periode ist ein Verkauf wieder möglich. Das direkte Verleihen (=> § 8.5) ist gestattet.
    Jeder Spieler, der ersteigert wurde, darf in der nächste Transferperiode den Verein wechseln. Sollte ein Spieler direkt in einer Transferperiode ersteigert worden sein, muss bis zur nächsten Transferperiode gewartet werden, bis er wieder verkauft/getauscht werden darf.


    § 8.4 Transferregeln

    Vertragdetails
    Im Grunde sind alle Vertragsdetails möglich, die als gut kontrollierbar und fair erachtet werden. Die Entscheidung zur Durchführung obliegt dabei dem Team (=> § 8.2).
    Sogenannte Ratenzahlungen oder Nachzahlungen sind als Vertragsoption möglich. Diese müssen dabei immer im Rahmen einer Saison sein, längere Zeiträume sind nicht gestattet. Beispielsweise wäre eine Nachzahlung von der WP bis zur WP der nächsten Saison erlaubt, eine Nachzahlung am Anfang der Saison bis zum Ende der nächsten Saison (d.h. zwei komplette Saisons) wäre nicht gestattet.
    Rückkaufoptionen sind gestattet. Sie müssen mindestens 20% über der ursprünglichen Verkaufssumme liegen. Bei Tauschtransfers sind sie nicht möglich.
    In einem Transfer sind maximal zwei Parteien erlaubt, das heißt "Dreieckstransfers" oder "Mehreck-Transfers" sind verboten. Der Handel mit Scouting-Plätzen ist untersagt.

    Sofortkauf (SK)
    Jeder Sofortkauf (SK) ist ohne Weiteres bindend und der SK-Ziehende kann sofort einen Transferbestätigungsthread eröffnen. Der SK muss jedoch klar formuliert sein. Ein "für 8 Mio. € kann er gehen" zählt nicht als SK. Ein SK kann nur durch einen Post in dem dafür vorgesehenen Thread gezogen werden.
    Sollte der Käufer nach Ziehen eines SK nicht innerhalb von 14 Tagen einen Transferbestätigungsthread öffnen bzw. in einem solchen bestätigen, verfallen für ihn jegliche mit dem Sofortkauf in Verbindung stehenden Ansprüche. Der Verkäufer hat dann das Wahlrecht, vom Verkauf des Spielers abzusehen oder aber auf eine Durchführung zu bestehen.
    SKs in Biete-Threads verfallen immer nach der nächsten Stärkeanpassung.


    § 8.5 Leihregeln

    Leihen
    Leihen sind nur unter Einhaltung folgender Bedingungen erlaubt:
    - Leihen sind bis zur Winterpause oder zum Saisonende der jeweils laufenden Saison gestattet.
    - Eine Leihgebühr ist nicht gestattet.
    - Klauseln wie Stammplatzgarantie oder Kaufoptionen sind gestattet. Es kann eine Rückholklausel eingebaut werden, sobald gegen ein Vertragsdetail verstoßen wird, kann der Spieler mit sofortiger Wirkung zurück zum ausleihenden Verein (Die Leihgebühr wird bei Rückholung nicht zurück überwiesen!) Weitere Klauseln wie Vertragsstrafen mit Geldbeträgen sind nicht mehr gestattet.
    - Es dürfen maximal 5 Spieler mit Stärke Ü85 verliehen werden, darunter ist es unbegrenzt.
    - Es darf maximal 1 Spieler mit Stärke Ü85 geliehen werden.

    Das direkte Verleihen von Spielern, die eine Wechselsperre haben, ist gestattet. Bei diesen Leihen ist eine Kaufoption allerdings nur unter der Vorraussetzung möglich, dass sie frühestens 14 Tage vor Ende der Leihe gezogen werden kann. Durchgeführt wird dieser Kauf in der folgenden Transferperiode, in der der Spieler dann auch eine Wechselsperre erhält.

    Leihauflösung
    Generell sind Leihen und die vereinbarten Leihkonditionen sowohl für den leihenden als auch für den verleihenden Verein bindend. Bei triftigem Grund dürfen diese mit dem Einverständnis beider Parteien aufgelöst werden. Die einseitige Leihauflösung seitens des leihenden Vereins ist generell nicht möglich.


    § 8.6 Besonderheiten bei Transfers zwischen Erst- und Interimsteam

    Transfer
    Transfers zwischen Erst- und Interimsteam sind nicht gestattet.

    Leihen
    Jedem Manager ist es gestattet, fünf Spieler mit einer Stärke unter 50 sowie einen Spieler mit einer Maximalstärke von 65 an sein Interimsteam zu verleihen. Kaufoptionen sind nicht gestattet.
    Leihen zwischen Erst- und Interimsteam dürfen nur während der Transferperioden aufgelöst werden, jedoch nicht in derselben, in der sie vereinbart wurden.


    § 8.7 Spielerentlassungen

    Im Unterforum Spielerentlassungen ist es möglich, Spieler zu entlassen und entlassene Spieler aufzunehmen.
    Das Entlassen sowie das Aufnehmen eines Spielers ist kostenlos.
    Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Tag- hat sich während dieser Zeit kein neuer Verein für den Spieler gemeldet, so wird er gelöscht, bzw. im Falle eines Nationalspielers in den Nationalspielerpool verschoben.

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