Das nun komplett überarbeitete Regelwerk ist nun weitgehend vollständig und auf dem aktuellen Stand. Bei Fragen / Problemen oder gefundenen Fehlern - einfach melden. Vorgenommene Änderungen werden immer hier im Thread angekündigt.
Angepinnt Regeländerungen - Ankündigungsthread
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Änderungen im § 12.1
Alte Fassung
Wie verkaufe ich mein Jugendcamp?
- Jugendcamps können über den Immobilienmarkt verkauft werden (nicht vermietet!).
- Unter Vertragsabschlüsse kann ein Verkauf bestätigt werden. Dort kann ein Camp auch abgerissen werden, dies kostet 10% der Baukosten!
Neue Fassung
Wie kann ich mein Jugendcamp wieder abreissen?
- Die internationalen Jugendcamps können auch wieder abgerissen werden, beispielsweise um Platz für ein anderes internationales Jugendcamp zu schaffen, dies kostet jedoch 10% der Baukosten!
- Dazu analog zum Campbau einen entsprechenden Thread eröffnen und die vorgegebene Schablone ausfüllen.
Die neue Fassung tritt am 20.06.2012 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird es dann keinen Immobilienmarkt mehr geben, um Camps loszuwerden müssen diese abgerissen wird. Grund für diese Änderung ist u.A. die nur sehr geringe Nutzung des Immobilienmarktes, aber auch die hohe Undurchsichtigkeit insbesondere in Verbindung mit der Ausbaustufe des nationalen Jugendcamps. Bis zu o.g. Termin kann der Immobilienmarkt noch in bisher bekannter Form genutzt werden.
- Jugendcamps können über den Immobilienmarkt verkauft werden (nicht vermietet!).
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Änderungen im § 12.2
Alte Fassung
Sollten zwei oder mehr Manager den selben Spieler gescoutet haben, beginnt nun unter ihnen ein Wettbieten im Forum. Dieses dauert so lange, bis ein Manager nicht mehr überboten wird. Wird ein Gebot innerhalb von 72 Stunden (= 3 Tage) nicht überboten, so ist das Wettbieten beendet. Der Preis für umworbene Talente steigt dadurch noch weiter und kann stark von dem Preis des Scoutauftrags abweichen.
Neue Fassung
Sollten zwei oder mehrere Manager den selben Spieler gescoutet haben, findet zwischen den Vereinen ein verdecktes Wettbieten statt. Die Manager der betroffenen Vereine dürfen dann bis zur angekündigten Deadline (siehe angepinnter Thread im Wettbieten-Unterforum), die immer mindestens 72 Stunden (= 3 Tage) nach der Veröffentlichung des letzten Scoutings liegen wird, ein Angebot abgeben. Das Angebot muss per PN an den Account "Scoutingbüro2" gesendet werden. Das höchste Angebot gewinnt.
Die Änderung gilt ab nächstem Monat. Die aktuell noch laufenden Wettbieten sind davon nicht betroffen und werden noch nach alter Fassung zu Ende geführt. Ausschlaggebend für diese Änderung waren die zuletzt sehr unerfreulichen Entwicklungen in den Scoutingwettbieten, insbesondere die immer utopischeren Summen zum Rauskaufen der anderen Teilnehemer. So wird nun wieder gewährleistet, das auch derjenige, dem der Spieler das Meiste wert ist, diesen bekommt.
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§12 Scoutingregeln wurden überarbeitet:
Die Preise sind nun alle bei ca 50% der alten Preise.
Außerdem:
Bei den Jugendcamps wurden alle Preise gleich gelassen (siehe Scoutingbereich), abgesehen vom Preis für das nationale Camp Stufe 1 (nun 2,5m. statt 4,5m.).
Ziel war es, das Scouting wieder etwas teurer zu machen.Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Weinachtsmann ()
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Änderungen im § 8.5.1
Alte Fassung
Leihen sind nur unter Einhaltung folgender Bedingungen erlaubt:
- Jeder Verein darf höchstens zwei geliehene Spieler im Kader haben, die mehr als 10.000.000 EUR Marktwert haben.
Diese Einschränkung entfällt. Es liegt künftig an euch, inwiefern ihr auf Leihen zurückgreifen möchtet. Es sei jedoch davor gewarnt, das dies langfristig von Nachteil sein kann (kein eigener Kaderstamm, enorme Schwächung bei Auslaufen der Leihen etc.), sollte man zu stark auf Leihspieler setzen.
- Jeder Verein darf höchstens zwei geliehene Spieler im Kader haben, die mehr als 10.000.000 EUR Marktwert haben.
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Änderungen im § 8.6
Alte Fassung
Ergänzungen zu § 8.5.1
Jedem Manager ist es gestattet 5 Spieler mit einem Marktwert unter 5.000.000 EUR an sein Interimsteam zu verleihen. Ausserdem ist es erlaubt einen Spieler mit einem maximalen Marktwert von 15.000.000 EUR an sein Interimsteam zu verleihen. TL-Plätze des Interimsteams dürfen dabei nicht genutzt werden!
Neue Fassung
Ergänzungen zu § 8.5.1
Jedem Manager ist es gestattet 5 Spieler mit einem Marktwert unter 3.000.000 EUR an sein Interimsteam zu verleihen. Ausserdem ist es erlaubt einen Spieler mit einem maximalen Marktwert von 7.000.000 EUR an sein Interimsteam zu verleihen. TL-Plätze des Interimsteams dürfen dabei nicht genutzt werden!
Die Begrenzungen bei den Leihen zwischen Erst- und Interimsteam wurden den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
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Änderungen im § 11.2
Alte Fassung
6. Es dürfen sich maximal 2 Spieler eines Vereins zur selben Zeit am gleichen TL-Ort befinden.
Diese Einschränkung entfällt. Der Grund hierfür ist ganz einfach, mit künftig nur noch 2 verfügbaren Reisezielen macht diese Einschränkung keinen Sinn mehr. -
Änderungen im § 6.6 und § 6.7
Die TV-Gelder und Prämien wurden angepasst und können in den entsprechenden Absätzen (§ 6.6 für TV-Gelder und § 6.7 für Prämien) eingesehen werden. -
Änderungen im § 8.7
Alte Fassung
Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage - hat sich während dieser Zeit kein neuer Verein für den Spieler gemeldet, so wird er gelöscht, bzw. im Falle eines Nationalspielers in den Nationalspielerpool verschoben.
Neue Fassung
Die Kündigungsfrist beträgt 7 Tage - hat sich während dieser Zeit kein neuer Verein für den Spieler gemeldet, so wird er gelöscht, bzw. im Falle eines Nationalspielers in den Nationalspielerpool verschoben.
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Änderungen im § § 12.2
Alte Fassung
Talente bzw. Jugendspieler von europäischen Spitzenklubs können nicht gescoutet werden. Dies sind folgende Klubs:
England: Arsenal, Chelsea, ManUdt, Liverpool, Tottenham, Everton, ManCity
[...]
Diese Einschränkung entfällt, womit Spieler des FC Everton, solange sie den anderen Kriterien entsprechen, ab sofort scoutbar sind!
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Betreff: § 8.6 Besonderheiten bei Transfers zwischen Erst- und Interimsteam
Alte Fassung
[*] Ergänzungen zu § 8.5.1
Jedem Manager ist es gestattet 5 Spieler mit einem Marktwert unter 3.000.000 EUR an sein Interimsteam zu verleihen. Ausserdem ist es erlaubt einen Spieler mit einem maximalen Marktwert von 7.000.000 EUR an sein Interimsteam zu verleihen. TL-Plätze des Interimsteams dürfen dabei nicht genutzt werden!
Kaufoptionen sind nicht gestattet.
Neue Fassung
[*] Ergänzungen zu § 8.5.1
Jedem Manager ist es gestattet 5 Spieler mit einem Marktwert unter 4.000.000 EUR an sein Interimsteam zu verleihen. Ausserdem ist es erlaubt einen Spieler mit einem maximalen Marktwert von 10.000.000 EUR an sein Interimsteam zu verleihen. TL-Plätze des Interimsteams dürfen dabei nicht genutzt werden!
Kaufoptionen sind nicht gestattet.
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Was wurde geändert zur neuen Saison?
Die Regeln wurden nur in soweit auf den neusten Stand gebracht, damit sie mit dem neuen Konzept und dem neuen Forum übereinstimmen.
Dabei wurden folgende Punkte aktuallisiert:
- Abschaffung der U20-MW-Grenze
- Offensiv- /Defensivallrounder Klausel wurde zur neuen Positionenklausel
- in §6 wurde die Klausel zur Lizenzvergabe gelöscht, dafür gibt es nun einen Hinweis unter "Finanzen", dass diese auch entzogen werden kann, bei hoher Überschuldung.
- Bei §8 und allen weiteren wurden Hinweise auf Trainingslager gelöscht.
- Bei §8.3 Die Pflichtangaben zu Transfers wurden überarbeitet (Stärke und Potenzial als entscheidende Werte)
- Bei den Leihen wurde die Maximalleihgebühr (damals MW) entfernt.
- Bei den Leihen an INterimsteams wurden die MW-Begrenzungen zu Stärke-Begrenzungen umgeschrieben.
- Bei den Auktionen wurde der Hinweis auf die ungenaue Forenuhr entfernt, da diese seit langem nach der Atomuhr sehr genau funktioniert.
- Bei §12 "Scouting" wurde der Start-MW von 50.000 entfernt. Es sind also auch Spieler mit 0 MW möglich.
- Außerdem wurden natürlich MW-Anpassung und Talentsystem überarbeitet und nach dem neuen Konzept erklärt.
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§ 7.4 - Laufzeiten und Maximalsummen
Folgende Mindestlaufzeiten und Maximalsummen (nur bei Krediten) sind zu beachten:
Kurzfristiger Kredit: Mindestlaufzeit 1 Monat, Maximalsumme 1/4 Vereinswert
Langfristiger Kredit: Mindestlaufzeit 3 Monate, Maximalsumme 1/2 Vereinswert
Kurzfristige Anlage: Mindestlaufzeit 1 Monat Maximalsumme 200 Millionen
Langfristige Anlage: Mindestlaufzeit 6 Monate Maximalsumme 250 Millionen
Die Maximallaufzeit für Kredite beträgt ein halbes Jahr, Anlagen können dagegen unbegrenzt aufrecht erhalten werden.
Den Mindestlaufzeiten zufolge muss jeder Kredit und jede Anlage mindestens 1 mal verzinst worden sein, bevor diese wieder aufgelöst werden können. Vor Ende der Mindestlaufzeit kann ein Kredit / eine Anlage nicht aufgelöst werden.
Rot = Neuerung, aktiv ab sofort. Bestehende Anlagen welche diese Limiten überschreiten werden automatisch Ende Monat reduziert.Amunt Valencia! -
§ 5.2.2 U20-Team
Jedem Verein ist es selbst überlassen neben dem Reserveteam auch ein U20-Team zu stellen. Dazu kann man sich in der Sommerpause verbindlich für die kommende Saison an- bzw. abmelden.
Stichtag für das Alter eines Spielers ist der offizielle Saisonstart (folgt), jeder Spieler, der an diesem Tag nicht älter als 20 Jahre alt ist, darf in dieser Saison für das U20-Team auflaufen.Außerdem dürfen keine Spieler mit Stärke über 40 in der U20-Liga auflaufen.Die Stärke der Spieler spielt dabei keine Rolle.
Rot = Änderung, ab dieser Saison aktiv.Amunt Valencia! -
§ 7.6 - Reichensteuer
Zum Abschluss jeder Transferperiode wird eine Reichensteuer abgezogen. Diese beträgt 15% auf die Summe, die sich auf dem Vereinskonto befindet. Auch Anlagen werden dazugerechnet. Die Reichensteuer kommt erst ab einem Vermögen von über 200 Millionen zum Tragen.
Beispiel:
Verein 1 besitzt 257 Millionen => 57 Millionen werden mit 15% versteuert (= 8,55 Millionen)
Verein 2 besitzt 195 Millionen => Keine Versteuerung (200 Millionen Freisumme)
Achtung: komplett neue Regel!
Die erste Versteuerung findet jedoch erst zum Ende der Winterpause S22 statt!Amunt Valencia! -
§ 5.4 Positionen
Die Spieler dürfen hier in der Sim auf den Positionen spielen, die in ihrem Profil auf Transfermarkt als Hauptposition und/oder Nebenposition angegeben sind. Die Hauptposition muss dabei immer der von tm.de entsprechen, die Nebenposition kann zwischen den dort eingetragenen Nebenpositionen ausgewählt und variiert werden.
Als einzige und wahre Quelle wird Transfermarkt akzeptiert!
Dabei sollte beachtet werden:
LA/RA sind bei SC nur LA/RA, wenn sie auch als Positionsgebiet im Sturm eingetragen sind. Mittelfeldspieler gelten als LM/RM.
Ein Spieler, der als Hauptposition LA ist, kann auch als Nebenposition LM spielen - genauso verkehrt herum und auf der rechten Seite.
Spieler mit der Hauptposition "Hängende Spitze" können sowohl die Hauptposition Mittelstürmer wie auch Offensives Mittelfeld spielen. Das selbe gilt natürlich auch für die Nebenposition.
Positionswechsel können im WS unter "Büro > Spieleranpassung" eingetragen werden und müssen dann von einem Teammitglied freigeschaltet werden.
Rot = Änderung - wirksam ab sofort.Amunt Valencia! -
§ 5.5 Kaderbegrenzung
Es gibt ein fixes Kaderlimit von 80 Spielern für jede Mannschaft. Darin enthalten sind alle Spieler der ersten Mannschaft, der zweiten Mannschaft (Reserve), einer allfälligen U20 Mannschaft und alle verliehenen Spieler. Stichtag ist dabei jeweils nach Abschluss einer Transferperiode. Wer zu diesem Zeitpunkt zu viele Spieler im Kader hat wird mit Strafen rechnen müssen. Dabei ist es dem Team vorbehalten "überzähligen" Spieler die Spiellizenz zu entziehen, Geldstrafen zu verteilen oder gar Punktabzüge bzw. Ausschluss aus dem internationalen Wettbewerb zu vollziehen.
Eine weitere Verschärfung der Kaderbegrenzung ist jederzeit mit einer Anlaufzeit von mindestens einer kompletten Transferperiode möglich.
Änderung wirksam ab Ende der nächsten Transferperiode. [So, 13.03.2016]Amunt Valencia! -
Der Stichtag für die U20 Saison für S23 wurde festgelegt. (06.06.2016)Amunt Valencia!
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Änderungen am Regelwerk § 12 - Regeln für das Scouting
12.2 | 3
Alle Spieler, die mindestens1000500 Minuten in einer der großen europäischen Ligen absolviert haben (Bundesliga, Premier League, Primera División, Serie A, Ligue 1) sind nicht erlaubt.
12.2 | 4
Talente bzw. Jugendspieler von europäischen Spitzenklubs können nicht gescoutet werden. Dies sind folgende Klubs:
England: Arsenal, Chelsea, ManUdt, Liverpool, ManCity
Italien: Inter, Juve, Milan, AS Roma
Spanien: Real Madrid, Barcelona, Atletico Madrid
Deutschland: Bayern, BVB, Schalke 04
Frankreich: Paris Saint-Germain, Olympique Lyon
Portugal: Sporting, Porto, Benfica
Niederlande: Ajax, PSV
12.3
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2325 - Alter) * Marktwert (Mindestpreis doppelter MW) - Zuzüglich eines Scoutinggehalts von 750.000 (für Erstligisten) bzw. 500.000 (Zweitligisten)
Amunt Valencia! - (
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Ab Juli 2016, neuer Paragraf.
§ 12.4 Fremdscouting
Fremdscouting - das heisst das scouten von zusätzlichen Spielern über andere Vereine - ist grundsätzlich verboten! Sollte ein solcher Fall entdeckt werden wird als Konsequenz der Transfer annuliert (dies kann auch rückwirkend gemacht werden) und der "auftragsgebende" Verein bestraft. Dies können sowohl finanzielle Strafen sowohl Sperren für das Scouting sein.Amunt Valencia!
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