Hö? Das musst du näher erklären, der wurde doch in der 4. tp ersteigert?















Das direkte Verleihen von Spielern, die Wechselsperre haben, ist gestattet. Bei diesen Leihen ist eine Kaufoption allerdings nur unter der Vorraussetzung möglich, dass sie frühestens 14 Tage vor der nächstfolgenden Transferperiode gezogen werden kann. Durchgeführt wird dieser Kauf in dieser folgenden Transferperiode, in der der Spieler dann auch eine Wechselsperre erhält.
Original von Thomy_Riddle
Mit ein wenig logischem Sachverstand? Verstehe...ist angekommen.
In dem Auszug betrifft mich nur, dass ich den Spieler mit WS verleihen darf, der ganze restliche Mist ist völlig irrelevant, weil hier keine KO vorliegt. Als Möchtegernjurist sollteste wissen, dass man die Regeln klar formulieren sollte, weil man sie dann um die Ohren gehauen bekommt, wenn man auf jedes Wort pocht. Da der Fall nicht in den Regeln abgedeckt ist, bin ich im Recht. Aber das ist ja wurscht, außer man ist Simleiter und kann die Regeln biegen wie man will, siehe Bardi. Dafür hab ich kein Verständnis, das war mega lächerlich und das weißt du, du versuchst nicht ohne Grund das Thema zu vermeiden.
Aber hey, ist mir jetzt latte. Ich regel das jetzt anders und lasse mir den Tag jetzt nicht durch den Mist hier vermiesen. Von meiner Seite aus ist der Fall erledigt, ich erwarte hier kein Einlenken von euch. Diskutieren ist zwecklos.
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