Ebay-Rechte usw.

    • Ebay-Rechte usw.

      Ich brauch mal wieder einen Anwalt xD..

      und zwar geht es um folgendes.. habe bei Ebay was gekauft, aber nicht für mich, sondern den Bruder meiner Freundin..

      ebay.de/itm/300633529401?ssPag…_trksid=p3984.m1439.l2649

      Habe den Artikel gekauft..

      In der Bezeichnung steht:

      verkaufe hier ein riiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiesen paket.

      es beinhaltet:
      ps3 320gb slimline
      1 controller
      2 move motion controller
      Singstar
      Das könnt ihr aber auch auf dem Karton sehen.



      Habe außerdem noch:
      1 weiteren controller
      2 Mikrofone
      die spiele auf den bildern.
      mehr bilder auf wunsch
      Rechnung der ps ist vorhanden. vom 09.02.2011
      hoffe ich habe alle bilder hochgeladen.
      Sofortkauf jederzeit möglich. 250€
      nehme auch gerne angebote entgegen.
      Bei Sofortkauf kostenloser Versand. Ansonsten kommen 10€ dazu.
      Schaut auch in meine anderen auktionen
      wie immer keine garantie und rücknahme.
      aber rechnung der ps ist ja dabei

      Spiele können dazu gekauft werden. dafür bitte den aus-weis per email schicken, da teilweise ab 1-8. :)

      -----------------------------------------------------------------------------------

      So, nun will der Verkäufer nur das liefern, was im oberen Teil steht und alles was unter "Habe außerdem noch:" steht nicht.. aber in der Artikelbezeichnung steht "viel Spiele", doch die Spiele stehen unter außerdem? sehr zweideutig.. und was noch unter außerdem steht: die Rechnung der PS3? Das kann doch nicht sein ernst sein, dass die nicht dabei ist bzw. in einer anderen Auktion zu kaufen ist.. außredem steht da noch riesen Paket und darunter Sofortkauf 250 Euro... unter außerdem! und die ganzen Bilder in der Auktion, was soll das?

      Meine Frage also, auf was hab ich hier Anspruch?

      Danke!

      Laxs schrieb:

      Im Gegensatz zu manch einem Forenkollegen bist du ja auch ein angesehner Fußballexperte, dessen Aussagen man in der Regel ungeprüft akzeptieren sollte.
    • Original von sergey_4_eva
      es beinhaltet:


      Außerdem habe ich noch :



      Fällt dir was auf ?


      Jah, und die Artikelbezeichnung? Viel Spiele? Die Rechnung der PS3? Die ganzen Fotos in der Auktion? Bei Außerdem der Fette Sofort-Kauf Preis von 250?

      Laxs schrieb:

      Im Gegensatz zu manch einem Forenkollegen bist du ja auch ein angesehner Fußballexperte, dessen Aussagen man in der Regel ungeprüft akzeptieren sollte.
    • Original von Resi
      Original von sergey_4_eva
      es beinhaltet:


      Außerdem habe ich noch :



      Fällt dir was auf ?


      Jah, und die Artikelbezeichnung? Viel Spiele? Die Rechnung der PS3? Die ganzen Fotos in der Auktion? Bei Außerdem der Fette Sofort-Kauf Preis von 250?


      "Spiele können dazu gekauft werden. dafür bitte den aus-weis per email schicken, da teilweise ab 1-8. :-)"



      Der hat das geschickt gemacht, nach die Spiele auf den Bildern, hätte er eigtl einen Absatz machen können, dann wärs übersichtlicher, aber trotzdem kannst du nichts machen.
      Nimm es halt oder sag es war ein Missverständniss.



      Schließe dich der Dunklen Seite der Macht an!
    • Ich hab gestern gleich noch bezahlt.. xD

      Aber oben mit viel Spiele schreiben und unten dann können dazu gekauft werden? xD

      Kann man das nicht wenigstens als Irreführung anfechter oder so? Das muss doch möglich sein.. gibt ja viele Punkte warum dass sehr Irreführend ist..

      Laxs schrieb:

      Im Gegensatz zu manch einem Forenkollegen bist du ja auch ein angesehner Fußballexperte, dessen Aussagen man in der Regel ungeprüft akzeptieren sollte.
    • Original von Resi
      Ich hab gestern gleich noch bezahlt.. xD

      Aber oben mit viel Spiele schreiben und unten dann können dazu gekauft werden? xD

      Kann man das nicht wenigstens als Irreführung anfechter oder so? Das muss doch möglich sein.. gibt ja viele Punkte warum dass sehr Irreführend ist..


      Wenn du bei PayPal gezahlt hast, kannst du das zurückbuchen lassen, ansonsten kannst du noch deine Überweisung stornieren, falls das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde.
      Natürlich kannst du es anfechten, aber zwingen, das Geld zurückzugeben kannst du ihn nicht, ausser du klagst ihn an, aber da er bisher durchweg positive Bewertungen hat, bezweifle ich, das er unkooperativ ist ^^



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    • Eindeutig finde ich das nicht. Die Beschreibung bezieht sich ja auf die Auktion. Also beziehen sich auch die ganzen Bilder von den Spielen auf die Auktion. Vor allem beschreibt er ja auch im Angebot selber "viele Spiele." Er kann ja nicht seine Auktion als Werbefläche für andere Sachen nutzen. Wenn er schreibt "habe außerdem noch" heißt das ja nicht zwangsläufig, dass das nicht in der Auktion inbegriffen ist. In so einen Text kommen ja nicht all seine Habseligkeiten, die man nach Lust und Laune auch noch kaufen könnte, sondern nur die Sachen, auf die man auch bietet. Dass man auf die Rechnung der PS3 also scheinbar auch noch extra bieten kann, macht keinen Sinn. Weiter unten steht ja wieder, dass die Rechnung eben doch dabei ist. Der Text bezieht sich dann wieder auf die Auktion. Entscheidend ist, was ein objektiver Betrachter als Kaufgegenstand ansieht und gerade da die Auktion mit "viele Spiele" beschrieben ist, kann man erstmal nicht von der Hand weisen, dass die Spiele zum Angebot gehören könnten.

    • Aus den AGB von ebay:

      §9 Angebotsformate und allgemeine Regeln
      6. Die Artikelbeschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen nicht Rechte Dritter verletzen und müssen sich ausschließlich auf den angebotenen Artikel beziehen. Werbung für nicht auf eBay angebotene Ware ist unzulässig.


      Der Absatz regelt zwar eigentlich eher Lizenzprobleme, aber vom Wortsinn her kann man daraus ableiten, dass sich sämtliche Bilder auf das Angebot beziehen.

    • Original von dakader
      Aus den AGB von ebay:

      §9 Angebotsformate und allgemeine Regeln
      6. Die Artikelbeschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen nicht Rechte Dritter verletzen und müssen sich ausschließlich auf den angebotenen Artikel beziehen. Werbung für nicht auf eBay angebotene Ware ist unzulässig.


      Der Absatz regelt zwar eigentlich eher Lizenzprobleme, aber vom Wortsinn her kann man daraus ableiten, dass sich sämtliche Bilder auf das Angebot beziehen.


      Macht es doch, da steht er kann die dazu kaufen, also werden die auch bei Ebay angeboten ^^



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    • Original von sergey_4_eva
      Original von dakader
      Aus den AGB von ebay:

      §9 Angebotsformate und allgemeine Regeln
      6. Die Artikelbeschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen nicht Rechte Dritter verletzen und müssen sich ausschließlich auf den angebotenen Artikel beziehen. Werbung für nicht auf eBay angebotene Ware ist unzulässig.


      Der Absatz regelt zwar eigentlich eher Lizenzprobleme, aber vom Wortsinn her kann man daraus ableiten, dass sich sämtliche Bilder auf das Angebot beziehen.


      Macht es doch, da steht er kann die dazu kaufen, also werden die auch bei Ebay angeboten ^^

      ausschließlich auf DEN schließt nicht weitere Angebote ein, selbst wenn sie auch auf Ebay versteigert werden
    • Anfechten kann und will Resi gar nichts. Anfechten kannst du bei einem Irrtum, dann kann es aber sein, dass man Schadensersatz leisten muss. Hier geht es darum welchen Anspruch Resi aus dem womöglich geschlossenen Kaufvertrag hat. (Generell muss bei einem Kaufvertrag Einigkeit über den Kaufgegenstand sein, das ist hier ja offensichtlich nicht der Fall.) Es muss also geklärt werden, ob die Spiele Teil davon waren oder nicht. Entscheidend dabei ist erstmal nicht, was sich der Verkäufer dabei gedacht hat, sondern wie es objektiv für einen neutralen Betrachter zu bewerten ist. Wenn dabei rauskommt, dass die Spiele dabei sind, dann hat der Verkäufer die Möglichkeit anzufechten, weil er es ja eigentlich anders wollte. Dann könnte er sich seinerseits schadensersatzpflichtig machen, allerdings ist das natürlich alles theoretisch und nur durch den Rechtsweg einklagbar. Hier werdert ihr euch irgendwie einigen müssen. Ich würde auf jeden Fall versuchen erstmal das Geld wieder zu bekommen, weil du es ohne die Spiele ja wohl so nicht möchtest.

    • naja hab nur den oben aufgelisteten Text bewertet und der ist für mich eindeutig. Wenn in Auktionsüberschrift was von "vielenSpielen" steht ist das eine ganz andere Geschichte. Dann hat dakader natürlich recht... Das allerdings ausschließlich daten der aufgeführten aktion erlaubt sind wusste ich auch nicht und stellt sogar den obigen Text in Frage. Wenn man davon ausgehen muss das ein dummer durchschnittsmensch den "kaufvertrag" verstehen muss kann man ja fast davon ausgehen das alles aufgelistete der erworbene Gegendstand darstellt.


      Würd gern erfahren wie ihr euch einigt Resi^^
    • Erstmal danke an Alle und besonders Daka mit dem Paragrafen.. das ist ja recht deutlich, die Fotos zeigen ja alles..

      am Ende werd ich wahrscheinlich weder PS3 noch die 250 euro sehen xD.. aber bin auch mal gespannt, scheint sehr seriös zu sein, was seine Bewertungen und so angeht..

      Laxs schrieb:

      Im Gegensatz zu manch einem Forenkollegen bist du ja auch ein angesehner Fußballexperte, dessen Aussagen man in der Regel ungeprüft akzeptieren sollte.
    • Original von Resi
      Erstmal danke an Alle und besonders Daka mit dem Paragrafen.. das ist ja recht deutlich, die Fotos zeigen ja alles..

      am Ende werd ich wahrscheinlich weder PS3 noch die 250 euro sehen xD.. aber bin auch mal gespannt, scheint sehr seriös zu sein, was seine Bewertungen und so angeht..


      Wie hast du denn gezahlt ?



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